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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Pensionfriend Rentenversicherung (nachfolgend "Pensionfriend" genannt) und den Versicherungsnehmern. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die mit Pensionfriend geschlossen werden.

1.1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Pensionfriend und ihren Versicherungsnehmern. Abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Pensionfriend diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

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Vertragsabschluss

Der Versicherungsvertrag kommt durch Antrag des Versicherungsnehmers und Annahme durch Pensionfriend zustande. Die Versicherungspolice wird nach Vertragsabschluss ausgestellt.

2.1 Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben im Antrag

2.2 Antragsstellung

Der Antragsteller ist an seinen Antrag sechs Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Antragstellung.

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Versicherungsleistungen

3.1 Leistungsumfang

Die Versicherungsleistungen umfassen die in der Police beschriebenen Rentenleistungen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem gewählten Tarif und den eingezahlten Beiträgen.

3.2 Rentenbeginn

Der Versicherungsnehmer kann den Rentenbeginn flexibel zwischen dem 62. und 68. Lebensjahr wählen. Die Wahl muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn getroffen werden.

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Beitragszahlung

4.1 Zahlungsweise

Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Die erste Zahlung ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages fällig.

4.2 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Pensionfriend ist berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben.

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Kündigung und Rücktritt

5.1 Kündigungsrecht

Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beendigungstermin bei Pensionfriend eingehen.

5.2 Rückkaufswert

Bei Kündigung wird der Rückkaufswert nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Die genaue Berechnung ist in den technischen Geschäftsplänen festgelegt.

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Datenschutz

Pensionfriend verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz. Eine detaillierte Datenschutzerklärung ist auf unserer Website verfügbar.

6.1 Datenverarbeitung

  • Erhebung nur für festgelegte Zwecke
  • Speicherung nur solange wie nötig
  • Weitergabe nur an berechtigte Stellen
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Schlussbestimmungen

7.1 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Pensionfriend, soweit gesetzlich zulässig.

7.2 Änderungen

Änderungen dieser AGB werden dem Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widerspricht.